von As

Die neuen Regelungen für Minijobs

März 26, 2013 in Aktuell, Stiftungs-News von As

Mit der Neuregelung hat sich außer der höheren Verdienstgrenze auch die Regelung zur Rentenversicherung bei Minijobs geändert. Ab Januar 2013 sind Minijobs standardmäßig rentenversicherungspflichtig – das gilt für alle neuen Beschäftigungsverhältnisse ab 2013. Der Minijobber zahlt zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers (15 %) die Differenz zum Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung (3,9 %) zu. Im Gegenzug erwirbt der Nebenjobber entsprechende Rentenansprüche.

Minijobber können sich aber von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Dazu muss der Beschäftigte dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht wünscht.

Hinweis für Arbeitgeber: Stellt der Minijobber einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, muss der Arbeitgeber auf diesem Antrag das Eingangsdatum vermerken. Der Antrag ist nicht an die Minijob-Zentrale weiterzuleiten, sondern verbleibt in den Entgeltunterlagen des Arbeitgebers.

Minijobber, die in ihrem Minijob vor dem 1. Januar 2013 versicherungsfrei in der Rentenversicherung waren, bleiben es auch weiterhin. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, durch Beitragsaufstockung auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten.

Mit der Neuregelung ändert sich auch die sog. Gleitzonenregelung. Künftig sind die Vergütungen erst ab 850 Euro monatlich in voller Höhe sozialversicherungspflichtig.

Weitere Infos und das Antragsformular zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht finden Sie unter: www.minijob-zentrale.de

von As

Neuer Anlauf zum Steueränderungsgesetz 2013

März 26, 2013 in Aktuell, Stiftungs-News von As

Die Länder legen den Entwurf vor, weil das vom Bundestag im Oktober 2012 beschlossene Jahressteuergesetz 2013 nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss letztlich scheiterte. Der Bundestag hatte den vom Vermittlungsausschuss mehrheitlich beschlossenen Einigungsvorschlag – der auch die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften einschloss –
am 17. 01. 2013 abgelehnt.

Da das gescheiterte Gesetz für die Länder unverzichtbare steuerliche Maßnahmen enthielt, soll mit der Vorlage ein neuer Versuch unternommen werden, das Jahressteuergesetz 2013 – ohne die Regelungen zu den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften – doch noch in Kraft zu setzen.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.
PDF-Version des Gesetzentwurfes
Quelle: www.juris.de