Die Schallmauer wurde durchbrochen:
Berlin hat jetzt 1000 Stiftungen!
Am 21. September 2020 wurde die „Stiftung Morgenland“ als gemeinnützige Stiftung anerkannt und darf sich nun mit der besonderen „1000“ schmücken.
Wir stellen sie Ihnen als
Stiftung des Monats im November näher vor!
Seit der Jahrtausendwende ist ein starker Zuwachs an Stiftungen in Berlin zu verzeichnen.
Am 1. Januar 2000 gab es in Berlin 357 Stiftungen. Seither sind also 643 Stiftungen hinzugekommen.
Das entspricht einem Anstieg um 180 Prozent.
Zum Vergleich:
Zwischen den Jahren 1980 und 2000 stieg die Zahl an Stiftungen lediglich um 164.
Über 90 Prozent der Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke. Die Stiftungszwecke sind vielfältig. Besonders häufig betreffen sie den Bereich Soziales, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Bildung oder auch Gesundheit.
Dabei werden auch relativ ungewöhnliche Bereiche abgedeckt:
So kümmert sich eine Stiftung beispielsweise speziell um Erdnussallergiker, eine andere Stiftung fördert die Erhaltung und den Betrieb historischer Fluggeräte, eine weitere Stiftung fördert das Blindenhundewesen, wieder eine andere die Arbeitssicherheit beim Umgang mit Flüssiggas.
Berlins älteste Stiftung ist die im Jahre 1244 gegründete Stiftung „Zum heiligen Geist“ in Spandau.
(Foto: 10. Berliner Stiftungstag 2019 © Gregor Baumann)
Andreas Münch, Referatsleiter Stiftungsrecht, Normprüfung in der Senatsverwaltung für Justiz, bescheinigt dem Stiftungswesen in einem Kurzinterview für die Stiftung INVITRUST eine positive Perspektive:
„Da wir in den letzten Jahren relativ stabile Zuwachszahlen verzeichnen konnten, gehen wir davon aus, dass sich daran auch in der näheren Zukunft nicht viel ändern wird.“
Das gesamte Stiftungsvermögen aller bürgerlich-rechtlichen Stiftungen mit Sitz in Berlin bezifferte Andreas Münch auf reichlich 4 Mrd. €.
Hinsichtlich der Mehrheiten betreffs gemeinnütziger und privater Stiftungen befragt, konstatiert er ein deutliches Übergewicht zu den gemeinnützigen Stiftungen hin:
„Es werden deutlich mehr gemeinnützige als privatnützige Stiftungen errichtet. In den letzten zehn Jahren lag der Anteil der neuen privatnützigen Stiftungen bei weniger als 10% der neu errichteten Stiftungen. Die Tendenz ist jedoch steigend.“
Die Befürchtung, dass im Stiftungsbereich wie im Ehrenamt geeigneter und engagierter Nachwuchs fehlen könnte, teilt Münch nicht.
„Das wird allgemein geäußert. Bislang ist die Zahl der Stiftungen, die größere Probleme bei der Gewinnung von Nachfolgern für Mitglieder der Stiftungsorgane haben, jedoch noch nicht besonders erheblich.“
Quelle
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Stiftungsaufsicht