Steuerliche Erleichterungen zur Hochwasserkatastrophe

August 4, 2021 in Aktuell, Stiftungs-News von As

Mit schnellen Hilfsprogrammen und Spendenaktionen engagieren sich viele Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen in den von Überschwemmungen betroffenen Gebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen haben die obersten Finanzbehörden mehrerer betroffener Länder (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) sogenannte Katastrophenerlasse herausgegeben.
Diese beinhalten auch steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen bei der Bewältigung der Hochwasserkatastrophe.

Hilfeleistungen sind ab sofort außerhalb des eigenen Satzungszweckes möglich.

Viele Stiftungen haben kurzfristig Hilfsprogramme und Spendenkonten eingerichtet.

Quelle
B