Reform des Stiftungsrechts beschlossen

Juli 2, 2021 in Aktuell, Stiftungs-News von As

In seiner Sitzung vom 24. Juni 2021 hat der Bundestag die dringend notwendige Reform des Stiftungsrechts beschlossen.

Ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht löst in Zukunft das zersplitterte Landesstiftungsrecht ab. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit für alle Stiftungen. Die wesentlichen stiftungsrechtlichen Grundsätze, wie die Bedeutung des Stifterwillens für Auslegung oder Änderung der Stiftungssatzung, die Pflicht zur Vermögenserhaltung oder die Zweckgerichtetheit der Stiftungstätigkeit, bleiben unverändert.

Weitere Infos hier.

Bei allen Errungenschaften, die das nun verabschiedete Gesetz mit sich bringt, sieht der Bundesverband weiteren Modernisierungsbedarf im Stiftungsrecht. So wird er sich u.a. weiterhin für die Stärkung der Rechte lebender Stifterinnen und Stifter einsetzen.

Quelle
Bundesverband Deutscher Stiftungen