Die Stiftungsorgane

Dezember 14, 2012 in Stiftungsorgane von Gert

Die Stiftung INVITRUST wurde 2001 gegründet.

Sie hat einen Vorstand und ein Kuratorium.

Der Vorstand (zur Zeit als Alleinvorstand der Steuerberater Gert Behrens) führt die laufenden Geschäfte der Stiftung.

Der Vorstand erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe v. 0,5 % des Stiftungsvermögens (z. Zt. rd.720.000 €),
d.h. seit 2019 3600 € p.a.

Das Kuratorium besteht aus 5 Personen:

  • Ulrike Herpich-Behrens, Ehefrau des Stifters
  • Alexander Behrens, Sohn des Stifters
  • Simon Behrens, Sohn des Stifters
  • Stephan Schwardmann, Geschäftsführer des Stadtmagazins KREUZER in Leipzig und
  • Dr. Gerrit Rinck, Braunschweig

Die Aufgaben des Kuratoriums gemäß § 6 der Stiftungssatzung sind:

  • Kontrolle der Stiftungsverwaltung
  • Genehmigung des Wirtschaftsplans
  • Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresabrechnung
  • Bestellung des Vorstands
  • Entlastung des Vorstands
  • Satzungsänderungen
  • Aufhebung der Stiftung
  • Zusammenlegung der Stiftung mit anderen Stiftungen
    Die Mitglieder des Kuratoriums arbeiten ehrenamtlich und haben Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen.

INVITRUST ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.